Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1982 - 9 A 37/81 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.1982 - 9 A 37/81 (https://dejure.org/1982,6285)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 9 A 37/81 (https://dejure.org/1982,6285)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 54 (Ls.)
Rechtsprechung
VGH Hessen, 11.12.1981 - V T I 51/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 54
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96
Gestaltung einer Tierkörperbeseitigungsgebührensatzung - degressiver …
Das entspricht bei einem Verfahren, das nicht außergewöhnlich lange dauern wird, dem Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Vermeidung des Zinsverlustes (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Dezember 1981 - V TI 51/80 -, ESVGH 32, 144 = NVwZ 1983, 54). - VGH Hessen, 01.08.1996 - 5 TG 127/96
Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach den Rohbaukosten - Umfang der …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Streitwert in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, die eine Geldleistung zum Gegenstand haben, auf die - wie bei den hier streitigen Bauaufsichtsgebühren - die §§ 236 bis 238 AO Anwendung finden, grundsätzlich nicht höher als auf ein Drittel des streitigen Betrages festzusetzen (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1981 - V TI 51/80 - ESVGH 32, 144 = NVwZ 1983, 54 = HSGZ 1984, 34; seitdem ständige Rechtsprechung). - VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen …
Nach der Streitwertpraxis des Senats ist in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO der Streitwert grundsätzlich nicht höher als auf ein Drittel des streitigen Betrages festzusetzen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt eine Geldleistung betrifft, auf die die §§ 236 bis 238 der Abgabenordnung Anwendung finden (vgl. Beschluß vom 11. Dezember 1981 - V TI 51/80 - ESVGH 32, 144 = NVwZ 1983, 54).